Allerkanal und kleine Aller

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Allerkanal und Kleine Aller

 

Der Sportfischerverein Wolfsburg hat seit 1979 das Angelrecht am Allerkanal und einem Teilstück der Kleinen Aller gepachtet. Auch Mitglieder anderer Vereine, wie z. B. die des ASV Gifhorn und ASV Isenbüttel beangeln diese Gewässer. Vom Frühjahr an begegnet man am Allerkanal in den Abendstunden und Nachts vielen Aalanglern. Die Fänge sind sehr gut. Man sagt, wenn die Mücken am meisten beißen, dann läuft der Aal! Mit Beginn der Raubfischsaison ab Mai und später in den letzten Monaten des Jahres werden schöne Hechte erbeutet.

 

 

 

Schonzeiten:

Hecht und Zander vom 01.02. – 30.04. eines jeden Jahres

Art

Schonzeit

Aal

 

Forelle

15.10. bis 15.03.

Karpfen

Grasfisch

 

Hecht

01.02. bis 30.04.

Zander

01.02. bis 30.04.

Hecht/Zander

01.02. bis 30.04.

Schleie

 

Quappe

 

Rotauge/Rotfeder

 

Waller

 

Barsch

 

Art

Mindestmaß

Aal

50 cm

Forelle

25 cm

Karpfen

40 cm 

Grasfisch

60 cm

Hecht

50 cm

Zander

50 cm

Hecht/Zander

50 cm/50 cm

Schleie

25 cm

Quappe

35 cm

Rotauge/Rotfeder

20 cm

Waller

50 cm

Barsch

15 cm

Angeln:

Freigegeben ganzjährig und 24 Stunden täglich.

Vom 01.01.- 30.04.

3 Ruten mit je einem Haken.

Vom 01.05.- 30.09.

3 Ruten mit je einem Haken, davon

1 Ruten auf Raubfisch erlaubt.

Vom 01.10.- 31.01.

3 Ruten, davon

2 Ruten auf Raubfisch erlaubt

 

Das Spinnfischen ist an allen vom Verein bewirtschafteten und freigegebenen Gewässern

vom 01.05 – 31.01. an 24 Stunden jeden Tages erlaubt. Während des Spinnfischens ist außer

der Spinnrute kein weiteres Fanggerät erlaubt!

 

Keine Gastkarten für dieses Gewässer

Gesonderte Vorschriften:

Die Schwarzmundgrundel darf an den

Gewässern des SFV-Wolfsburg (außer Mittellandkanal) nicht als Köderfisch benutzt werden,

auch nicht als Fetzenköder.

Sonderregelung für Vereinsmitglieder und dessen Angehörige:


Kindern und Ehepartnern von Vereinsmitgliedern, die mit dem Vereinsmitglied in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen, ist es gestattet bei Anwesenheit des Vereinsmitgliedes mit einer Angel an den beiden Vereinsgewässern in Velpke mitzuangeln. Die unter "Zugelassene Ruten:" aufgeführten Bestimmungen sind einzuhalten. 

Art Fangbegrenzung/Tag
Aal  
Forelle 3 Stück pro Angeltag
Karpfen 2 Stück pro Angeltag
Grasfisch  
Hecht 2 Stück pro Angeltag
Zander 2 Stück pro Angeltag
Hecht/Zander 1Stück/1 Stück pro Angeltag
Schleie 2 Stück pro Angeltag
Quappe 2 Stück pro Angeltag

Art

Fangbegrenzung/Jahr

Aal

 

Forelle

15 Stück

Karpfen

40 Stück

Grasfisch

2 Stück

Hecht

15 Stück

Zander

10 Stück

Schleie

30 Stück

Das Anfüttern ist nur vom Ufer aus mit Futterschleuder oder Wurfrohr während oder

unmittelbar vor dem Angeln erlaubt.

Anfütterverbote,

besonders in der heißen Sommermonaten, werden gesondert mitgeteilt.

Anfüttern mit Futterboot oder Drohne ist

untersagt.

Offenes Feuer und Grillen ist verboten.

https://maps.app.goo.gl/PEc69ZG6qk6Kdiqz8