Aller

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Aller

 

 Der Sportfischerverein Wolfsburg hat seit 1968 die Aller auf dem Wolfsburger Stadtgebiet gepachtet. Der für die Beangelung freigegebene Bereich ist auf dem unten stehenden Lageplan ersichtlich. Die meisten Angler beangeln den Bereich vom Eispalast bis zum Wehr vor der Oebisfelder Straße. Obwohl die Aller in diesem Bereich im Laufe der Zeit immer flacher geworden ist, werden regelmäßig gute Raub- und Friedfischfänge gemeldet. Im Hochsommer beeinträchtigt der Pflanzenwuchs das Angeln. Möglicherweise erfolgt im Rahmen der Vorbereitung der in Wolfsburg stattfindenden Landesgartenschau eine Sanierung der Aller. Die Mitglieder des Vereines würden sich darüber freuen. 

 

 

 

 

Auch die Aller im Wolfsburger Stadtgebiet kann von Gastanglern beangelt werden. Aus diesem Grund werden hier die Angelbedingungen in ihren Grundzügen aufgeführt. Weitere Einzelheiten entnehmen die Gastangler bitte dem Fischereierlaubnisschein und die Vereinsmitglieder der Satzung.

 

 

 

Schonzeiten:

Hecht und Zander vom 01.02. – 30.04. eines jeden Jahres

 

Art

Schonzeit

Aal

 

Forelle

15.10. bis 15.03.

Karpfen

Grasfisch

 

Hecht

01.02. bis 30.04.

Zander

01.02. bis 30.04.

Hecht/Zander

01.02. bis 30.04.

Schleie

 

Quappe

 

Rotauge/Rotfeder

 

Waller

 

Barsch

 

Art

Mindestmaß

Aal

50 cm

Forelle

25 cm

Karpfen

40 cm 

Grasfisch

60 cm

Hecht

50 cm

Zander

50 cm

Hecht/Zander

50 cm/50 cm

Schleie

25 cm

Quappe

35 cm

Rotauge/Rotfeder

20 cm

Waller

50 cm

Barsch

15 cm

 

 

Angeln:

Freigegeben ganzjährig und 24 Stunden täglich.

Vom 01.01.- 30.04.

3 Ruten mit je einem Haken.

Vom 01.05.- 30.09.

3 Ruten mit je einem Haken,davon

1 Ruten auf Raubfisch erlaubt.

Vom 01.10.- 31.01.

3 Ruten oder davon

2 Ruten auf Raubfisch erlaubt

Spinnfischen:

Das Spinnfischen ist an allen vom Verein bewirtschafteten und freigegebenen Gewässern

vom 01.05 – 31.01. an 24 Stunden jeden Tages erlaubt. Während des Spinnfischens ist außer

der Spinnrute kein weiteres Fanggerät erlaubt!

 

Eine Tageskarte kostet 20 €,

die Wochenkarte 80 €.

Gastangler müssen die Fischerprüfung abgelegt haben oder einen staatlichen Fischereischein besitzen.

Gastkarten erhalten Sie bei folgenden Stellen:

1. Vereinsheim

des Sportfischervereines Wolfsburg am Allersee,

Montag u. Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr

 

2. Kiebitzmarkt Kroll, Vorsfelde Am Bahnhof 17

Kroll

 

3.Campingplatz am Allersee

Camping am Allersee

Gesonderte Vorschriften:

Die Schwarzmundgrundel darf an den

Gewässern des SFV-Wolfsburg (außer Mittellandkanal) nicht als Köderfisch benutzt werden,

auch nicht als Fetzenköder.

Sonderregelung für Vereinsmitglieder und dessen Angehörige:


Kindern und Ehepartnern von Vereinsmitgliedern, die mit dem Vereinsmitglied in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen, ist es gestattet bei Anwesenheit des Vereinsmitgliedes mit einer Angel an den beiden Vereinsgewässern in Velpke mitzuangeln. Die unter "Zugelassene Ruten:" aufgeführten Bestimmungen sind einzuhalten. 

Art

Fangbegrenzung/Tag

Aal

 

Forelle

3 Stück pro Tag

Karpfen

2 Stück pro Tag

Grasfisch

 

Hecht

2 Stück pro Tag

Zander

2 Stück pro Tag

Hecht/Zander

1Stück/1 Stück pro Tag

Schleie

2 Stück pro Tag

Quappe

2 Stück pro Tag

Art

Fangbegrenzung/Jahr

Aal

 

Forelle

15 Stück

Karpfen

40 Stück

Grasfisch

2 Stück

Hecht

15 Stück

Zander

10 Stück

Schleie

30 Stück

Das Anfüttern ist nur vom Ufer aus mit Futterschleuder oder Wurfrohr während oder

unmittelbar vor dem Angeln erlaubt.

Anfütterverbote,

besonders in der heißen Sommermonaten, werden gesondert mitgeteilt.

Anfüttern mit Futterboot oder Drohne ist

untersagt.

 

Offenes Feuer und Grillen ist verboten.

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