Schunter

Lade google map...

Schunter

 

Der Sportfischerverein Wolfsburg hat seit 1976 ein Stück der Schunter in der Gemarkung Hattorf gepachtet. Die Schunter ist für diejenigen Angler interessant, die in einem strömenden Gewässer angeln möchten. Gerade im Frühjahr ist der Wasserstand besonders hoch.. In den Sommermonaten kommen die Aalangler zum Zuge, die i. d. R. größere Exemplare dieser Spezies fangen. An bestimmten Stellen stehen Hechte, die auch mit künstlichen Ködern erbeutet werden können.

 

 

 

Schonzeiten:

Hecht und Zander vom 01.02. – 30.04. eines jeden Jahres

 

Art

Schonzeit

Aal

 

Forelle

15.10. bis 15.03.

Karpfen

Grasfisch

 

Hecht

01.02. bis 30.04.

Zander

01.02. bis 30.04.

Hecht/Zander

01.02. bis 30.04.

Schleie

 

Quappe

 

Rotauge/Rotfeder

 

Waller

 

Barsch

 

Art

Mindestmaß

Aal

50 cm

Forelle

25 cm

Karpfen

40 cm 

Grasfisch

60 cm

Hecht

50 cm

Zander

50 cm

Hecht/Zander

50 cm/50 cm

Schleie

25 cm

Quappe

35 cm

Rotauge/Rotfeder

20 cm

Waller

50 cm

Barsch

15 cm

Angeln:

Freigegeben ganzjährig und 24 Stunden täglich.

Vom 01.01.- 30.04.

3 Ruten mit je einem Haken.

Vom 01.05.- 30.09.

3 Ruten mit je einem Haken, davon

1 Ruten auf Raubfisch erlaubt.

Vom 01.10.- 31.01.

3 Ruten, davon

2 Ruten auf Raubfisch erlaubt

 

Spinnfischen:

Das Spinnfischen ist an allen vom Verein bewirtschafteten und freigegebenen Gewässern

vom 01.05 – 31.01. an 24 Stunden jeden Tages erlaubt. Während des Spinnfischens ist außer

der Spinnrute kein weiteres Fanggerät erlaubt!

 

Keine Gastkarten für dieses Gewässer

Gesonderte Vorschriften:

Die Schwarzmundgrundel darf an den

Gewässern des SFV-Wolfsburg (außer Mittellandkanal) nicht als Köderfisch benutzt werden,

auch nicht als Fetzenköder.

Sonderregelung für Vereinsmitglieder und dessen Angehörige:


Kindern und Ehepartnern von Vereinsmitgliedern, die mit dem Vereinsmitglied in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen, ist es gestattet bei Anwesenheit des Vereinsmitgliedes mit einer Angel an den beiden Vereinsgewässern in Velpke mitzuangeln. Die unter "Zugelassene Ruten:" aufgeführten Bestimmungen sind einzuhalten. 

Art

Fangbegrenzung/Tag

Aal

 

Forelle

3 Stück pro Tag

Karpfen

2 Stück pro Tag

Grasfisch

 

Hecht

2 Stück pro Tag

Zander

2 Stück pro Tag

Hecht/Zander

1Stück/1 Stück pro Tag

Schleie

2 Stück pro Tag

Quappe

2 Stück pro Tag

Art

Fangbegrenzung/Jahr

Aal

 

Forelle

15 Stück

Karpfen

40 Stück

Grasfisch

2 Stück

Hecht

15 Stück

Zander

10 Stück

Schleie

30 Stück

Das Anfüttern ist nur vom Ufer aus mit Futterschleuder oder Wurfrohr während oder

unmittelbar vor dem Angeln erlaubt.

Anfütterverbote,

besonders in der heißen Sommermonaten, werden gesondert mitgeteilt.

Anfüttern mit Futterboot oder Drohne ist

untersagt.

Das Überfliegen mit Drohnen ist nicht gestattet

Offenes Feuer und Grillen ist verboten.

https://maps.app.goo.gl/qC3JThH13BBSchxg6