Bokensdorf
Bokensdorfer Teich Das neue Vereinsgewässer des Sportfischervereins Wolfsburg, zwischen Bokensdorf und Jembke, der so genannte Bokensdorfer Teich, wurde am 01.08.2007 für die Mitglieder zur Beangelung freigegeben. Die Mitglieder des SFV-Wolfsburg haben nun auch im Norden von Wolfsburg ein Gewässer zum Beangeln zur Verfügung. In wochenlanger Arbeit wurde dieses Gewässer durch die Gruppe der Gewässerwarte und einigen anderen Helfern zu einem Schmuckstück hergerichtet und zeigt sowohl im Sommer als auch im Winter seine schönsten Seiten.
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Schonzeiten:
Hecht und Zander vom 01.02. – 30.04. eines jeden Jahres
Art |
Schonzeit |
Aal |
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Forelle |
15.10. bis 15.03. |
Karpfen |
– |
Grasfisch |
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Hecht |
01.02. bis 30.04. |
Zander |
01.02. bis 30.04. |
Hecht/Zander |
01.02. bis 30.04. |
Schleie |
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Quappe |
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Rotauge/Rotfeder |
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Waller |
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Barsch |
Art |
Mindestmaß |
Aal |
50 cm |
Forelle |
25 cm |
Karpfen |
40 cm |
Grasfisch |
60 cm |
Hecht |
50 cm |
Zander |
50 cm |
Hecht/Zander |
50 cm/50 cm |
Schleie |
25 cm |
Quappe |
35 cm |
Rotauge/Rotfeder |
20 cm |
Waller |
50 cm |
Barsch |
15 cm |
Angeln:
Freigegeben ganzjährig und 24 Stunden täglich.
Vom 01.01.- 30.04.
3 Ruten mit je einem Haken.
Vom 01.05.- 30.09.
3 Ruten mit je einem Haken, davon
1 Ruten auf Raubfisch erlaubt.
Vom 01.10.- 31.01.
3 Ruten, davon
2 Ruten auf Raubfisch erlaubt
Spinnfischen:
Das Spinnfischen ist an allen vom Verein bewirtschafteten und freigegebenen Gewässern
vom 01.05 – 31.01. an 24 Stunden jeden Tages erlaubt. Während des Spinnfischens ist außer
der Spinnrute kein weiteres Fanggerät erlaubt!
Eine Tageskarte kostet 20 €,
die Wochenkarte 80 €.
Gastangler müssen die Fischerprüfung abgelegt haben oder einen staatlichen Fischereischein besitzen.
Gastkarten erhalten Sie bei folgenden Stellen:
1. Vereinsheim
des Sportfischervereines Wolfsburg am Allersee,
Montag u. Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr
2. Kiebitzmarkt Kroll, Vorsfelde Am Bahnhof 17
3.Campingplatz am Allersee
Gesonderte Vorschriften:
Die Schwarzmundgrundel darf an den
Gewässern des SFV-Wolfsburg (außer Mittellandkanal) nicht als Köderfisch benutzt werden,
auch nicht als Fetzenköder.
Sonderregelung für Vereinsmitglieder und dessen Angehörige:
Kindern und Ehepartnern von Vereinsmitgliedern, die mit dem Vereinsmitglied in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen, ist es gestattet bei Anwesenheit des Vereinsmitgliedes mit einer Angel an den beiden Vereinsgewässern in Velpke mitzuangeln. Die unter "Zugelassene Ruten:" aufgeführten Bestimmungen sind einzuhalten.
Art |
Fangbegrenzung/Tag |
Aal |
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Forelle |
3 Stück pro Tag |
Karpfen |
2 Stück pro Tag |
Grasfisch |
|
Hecht |
2 Stück pro Tag |
Zander |
2 Stück pro Tag |
Hecht/Zander |
1Stück/1 Stück pro Tag |
Schleie |
2 Stück pro Tag |
Quappe |
2 Stück pro Tag |
Art |
Fangbegrenzung/Jahr |
Aal |
|
Forelle |
15 Stück |
Karpfen |
Karpfen 30 Stück * |
Grasfisch |
2 Stück |
Hecht |
15 Stück |
Zander |
10 Stück |
Schleie |
30 Stück |
Jahresfangmengenbeschränkung auf 30 Karpfen, davon nicht mehr als 15 aus einem Gewässer
Das Anfüttern ist nur vom Ufer aus mit Futterschleuder oder Wurfrohr während oder
unmittelbar vor dem Angeln erlaubt.
Anfütterverbote,
besonders in der heißen Sommermonaten, werden gesondert mitgeteilt.
Anfüttern mit Futterboot oder Drohne ist
untersagt.
Das Überfliegen mit Drohnen ist nicht gestattet
Offenes Feuer ist verboten
Es dürfen nur handelsübliche Grill´s verwendet werden.