Neuer Teich
Der SFV Wolfsburg konnte den Neuen Teich bereits 1961 anpachten. Im Jahr 1983 wurde der Neue Teich abgelassen und eine Abfischaktion durchgeführt. In den Folgejahren erfolgte ein erfolgreicher Neuaufbau des Fischbestandes durch den SFV Wolfsburg. Heute angeln viele Vereinsmitglieder gerne am Neuen Teich, weil er neben dem guten Fischbestand auch viele schön gelegene Angelplätze bietet.
In den letzten Jahren wurde der extrem hohe Weißfischbestand im Rahmen von Gemeinschaftsfischen gezielt dezimiert. Das Gewässer kann gemäß den auf der Fangkarte aufgeführten Angelzeiten und Bedingungen und unter Berücksichtigung der Satzung von Vereinsmitgliedern des SFV Wolfsburg beangelt werden.
Schonzeiten:
Hecht und Zander vom 01.02. – 30.04. eines jeden Jahres
Art |
Schonzeit |
Aal |
|
Forelle |
15.10. bis 15.03. |
Karpfen |
– |
Grasfisch |
|
Hecht |
01.02. bis 30.04. |
Zander |
01.02. bis 30.04. |
Hecht/Zander |
01.02. bis 30.04. |
Schleie |
|
Quappe |
|
Rotauge/Rotfeder |
|
Waller |
|
Barsch |
Art |
Mindestmaß |
Aal |
50 cm |
Forelle |
25 cm |
Karpfen |
40 cm |
Grasfisch |
60 cm |
Hecht |
50 cm |
Zander |
50 cm |
Hecht/Zander |
50 cm/50 cm |
Schleie |
25 cm |
Quappe |
35 cm |
Rotauge/Rotfeder |
20 cm |
Waller |
50 cm |
Barsch |
15 cm |
Vom 01.01.- 30.04.
2 Ruten mit je einem Haken.
Vom 01.05.- 30.09.
2 Rutenmit je einem Haken, davon
1 Ruten auf Raubfisch erlaubt.
Vom 01.10.- 31.01.
2 Ruten oder
2 Ruten auf Raubfisch erlaubt
Spinnfischen:
Das Spinnfischen ist an allen vom Verein bewirtschafteten und freigegebenen Gewässern
vom 01.05 – 31.01. an 24 Stunden jeden Tages erlaubt. Während des Spinnfischens ist außer der Spinnrute kein weiteres Fanggerät erlaubt
Senken:
Tagesfangmengenbeschränkung auf
20 Köderfische begrenzt. Senkverbot vom 01.01. –14.04. eines jeden Jahres.
Anfüttern:
Das Anfüttern ist nur vom Ufer aus mit Futterschleuder oder Wurfrohr während oder
unmittelbar vor dem Angeln erlaubt. Anfütterverbote, besonders in der heißen
Sommermonaten, werden gesondert mitgeteilt. Anfüttern mit Futterboot oder Drohne ist untersagt.
Gesonderte Vorschriften:
Die Schwarzmundgrundel darf an den
Gewässern des SFV-Wolfsburg (außer Mittellandkanal) nicht als Köderfisch benutzt werden,
auch nicht als Fetzenköder.
Keine Gastkarten für dieses Gewässer
Gesonderte Vorschriften:
Die Schwarzmundgrundel darf an den
Gewässern des SFV-Wolfsburg (außer Mittellandkanal) nicht als Köderfisch benutzt werden,
auch nicht als Fetzenköder.
Art |
Fangbegrenzung/Tag |
Aal |
|
Forelle |
3 Stück pro Tag |
Karpfen |
2 Stück pro Tag |
Grasfisch |
|
Hecht |
2 Stück pro Tag |
Zander |
2 Stück pro Tag |
Hecht/Zander |
1Stück/1 Stück pro Tag |
Schleie |
2 Stück pro Tag |
Quappe |
2 Stück pro Tag |
Art |
Fangbegrenzung/Jahr |
Aal |
|
Forelle |
15 Stück |
Karpfen |
Karpfen 30 Stück * |
Grasfisch |
2 Stück |
Hecht |
15 Stück |
Zander |
10 Stück |
Schleie |
30 Stück |
Jahresfangmengenbeschränkung auf 30 Karpfen, davon nicht mehr als 15 aus einem Gewässer
Das Anfüttern ist nur vom Ufer aus mit Futterschleuder oder Wurfrohr während oder
unmittelbar vor dem Angeln erlaubt.
Anfütterverbote,
besonders in der heißen Sommermonaten, werden gesondert mitgeteilt
Anfüttern mit Futterboot oder Drohne ist
untersagt.
Offenes Feuer und Grillen ist verboten.