Großes und kleines Hagebergbecken

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Großes und kleines Hagebergbecken,

Es handelt sich um zwei nebeneinanderliegende Regenrückhaltebecken, die seit 1973 zu den Gewässern des SFV Wolfsburg gehören.

Man kann an der Zusammensetzung des Weißfischbestandes erkennen, dass die Hageberg Becken einen guten Raubfischbestand haben. Im Vergleich zu anderen Gewässern sind neben einer Vielzahl größerer Weißfische relativ wenig Kleinfisch vorhanden. Aufgrund des hohen Raubfischvorkommens werden die Gewässer auch gerne von unseren Vereinsmitgliedern nachts beangelt.

 

Schonzeiten:

Hecht und Zander vom 01.02. – 30.04. eines jeden Jahres

 

Art

Schonzeit

Aal

 

Forelle

15.10. bis 15.03.

Karpfen

Grasfisch

 

Hecht

01.02. bis 30.04.

Zander

01.02. bis 30.04.

Hecht/Zander

01.02. bis 30.04.

Schleie

 

Quappe

 

Rotauge/Rotfeder

 

Waller

 

Barsch

 

Art

Mindestmaß

Aal

50 cm

Forelle

25 cm

Karpfen

40 cm 

Grasfisch

60 cm

Hecht

50 cm

Zander

50 cm

Hecht/Zander

50 cm/50 cm

Schleie

25 cm

Quappe

35 cm

Rotauge/Rotfeder

20 cm

Waller

50 cm

Barsch

15 cm

 

Vom 01.01.- 30.04.

2 Ruten mit je einem Haken.

Vom 01.05.- 30.09.

2 Ruten mit je einem Haken, davon

1 Ruten auf Raubfisch erlaubt.

Vom 01.10.- 31.01.

2 Ruten oder

2 Ruten auf Raubfisch erlaubt

 

Spinnfischen:

Das Spinnfischen ist an allen vom Verein bewirtschafteten und freigegebenen Gewässern

vom 01.05 – 31.01. an 24 Stunden jeden Tages erlaubt. Während des Spinnfischens ist außer der Spinnrute kein weiteres Fanggerät erlaubt

Senken:

Tagesfangmengenbeschränkung auf

20 Köderfische begrenzt. Senkverbot vom 01.01. –14.04. eines jeden Jahres.

Anfüttern:

Das Anfüttern ist nur vom Ufer aus mit Futterschleuder oder Wurfrohr während oder

unmittelbar vor dem Angeln erlaubt. Anfütterverbote, besonders in der heißen

Sommermonaten, werden gesondert mitgeteilt. Anfüttern mit Futterboot oder Drohne ist untersagt.

 

Gesonderte Vorschriften:

 

Die Schwarzmundgrundel darf an den

Gewässern des SFV-Wolfsburg (außer Mittellandkanal) nicht als Köderfisch benutzt werden,

auch nicht als Fetzenköder.

Keine Gastkarten für dieses Gewässer

Gesonderte Vorschriften:

Die Schwarzmundgrundel darf an den

Gewässern des SFV-Wolfsburg (außer Mittellandkanal) nicht als Köderfisch benutzt werden,

auch nicht als Fetzenköder.

Art

Fangbegrenzung/Tag

Aal

 

Forelle

3 Stück pro Tag

Karpfen

2 Stück pro Tag

Grasfisch

 

Hecht

2 Stück pro Tag

Zander

2 Stück pro Tag

Hecht/Zander

1Stück/1 Stück pro Tag

Schleie

2 Stück pro Tag

Quappe

2 Stück pro Tag

Art

Fangbegrenzung/Jahr

Aal

 

Forelle

15 Stück

Karpfen

Karpfen 30 Stück *

Grasfisch

2 Stück

Hecht

15 Stück

Zander

10 Stück

Schleie

30 Stück

 Jahresfangmengenbeschränkung auf 30 Karpfen, davon nicht mehr als 15 aus einem Gewässer

Das Anfüttern ist nur vom Ufer aus mit Futterschleuder oder Wurfrohr während oder

unmittelbar vor dem Angeln erlaubt.

Anfütterverbote,

besonders in der heißen Sommermonaten, werden gesondert mitgeteilt.

Anfüttern mit Futterboot oder Drohne ist

untersagt.

Offenes Feuer und Grillen ist verboten.

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