Allersee

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Wie entstand der Allersee?

 

Der Allersee entstand als Teil des Allerparks, für dessen Planung der Rat der Stadt Wolfsburg im Juli 1958 neun Millionen DM bewilligte. Am 26. März 1969 gab der Rat seine endgültige Zustimmung zum Projekt.

Schonzeiten:

Hecht und Zander vom 01.02. – 30.04. eines jeden Jahres

 

Art

Schonzeit

Aal

 

Forelle

15.10. bis 15.03.

Karpfen

Grasfisch

 

Hecht

01.02. bis 30.04.

Zander

01.02. bis 30.04.

Hecht/Zander

01.02. bis 30.04.

Schleie

 

Quappe

 

Rotauge/Rotfeder

 

Waller

 

Barsch

 

Art

Mindestmaß

Aal

50 cm

Forelle

25 cm

Karpfen

40 cm 

Grasfisch

60 cm

Hecht

50 cm

Zander

50 cm

Hecht/Zander

50 cm/50 cm

Schleie

25 cm

Quappe

35 cm

Rotauge/Rotfeder

20 cm

Waller

50 cm

Barsch

15 cm

Angeln:

Freigegeben ganzjährig und 24 Stunden täglich.

Für Vereinsmitglieder ist die Wathose erlaubt.

Vom 01.01.- 30.04.

3 Ruten mit je einem Haken.

Vom 01.05.- 30.09.

3 Ruten mit je einem Haken, davon

1 Ruten auf Raubfisch erlaubt.

Vom 01.10.- 31.01.

3 Ruten, davon

2 Ruten auf Raubfisch erlaubt

Spinnfischen:

Das Spinnfischen ist an allen vom Verein bewirtschafteten und freigegebenen Gewässern

vom 01.05 – 31.01. an 24 Stunden jeden Tages erlaubt. Während des Spinnfischens ist außer

der Spinnrute kein weiteres Fanggerät erlaubt!

Eine Tageskarte kostet 20 €,

die Wochenkarte 80 €.

Gastangler müssen die Fischerprüfung abgelegt haben oder einen staatlichen Fischereischein besitzen.

Gastkarten erhalten Sie bei folgenden Stellen:

1. Vereinsheim

des Sportfischervereines Wolfsburg am Allersee,

Montag u. Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr

 

2. Kiebitzmarkt Kroll, Vorsfelde Am Bahnhof 17

Kroll

 

3.Campingplatz am Allersee

Camping am Allersee

Für die Besuche des BadeLandes, der EisArena und der sonstigen Einrichtungen im Allerpark stehen in unmittelbarer Nähe ausreichend Parkflächen zur Verfügung.

Für die Bundesliga-Spiele in der Volkswagen Arena benutzen Sie bitte vornehmlich die Parkflächen P3 und P4, sowie den Park & Ride-Service bei Kästorf.

 

Gesonderte Vorschriften:

Die Schwarzmundgrundel darf an den

Gewässern des SFV-Wolfsburg (außer Mittellandkanal) nicht als Köderfisch benutzt werden,

auch nicht als Fetzenköder.

 

Art

Fangbegrenzung/Tag

Aal

 

Forelle

3 Stück pro Tag

Karpfen

2 Stück pro Tag

Grasfisch

 

Hecht

2 Stück pro Tag

Zander

2 Stück pro Tag

Hecht/Zander

1Stück/1 Stück pro Tag

Schleie

2 Stück pro Tag

Quappe

2 Stück pro Tag

Art

Fangbegrenzung/Jahr

Aal

 

Forelle

15 Stück

Karpfen

Karpfen 30 Stück *

Grasfisch

2 Stück

Hecht

15 Stück

Zander

10 Stück

Schleie

30 Stück

 Jahresfangmengenbeschränkung auf 30 Karpfen, davon nicht mehr als 15 aus einem Gewässer

Das Anfüttern ist nur vom Ufer aus mit Futterschleuder oder Wurfrohr während oder

unmittelbar vor dem Angeln erlaubt.

Anfütterverbote,

besonders in der heißen Sommermonaten, werden gesondert mitgeteilt.

 

Anfüttern mit Futterboot oder Drohne ist

untersagt.

Das Überfliegen mit Drohnen ist nicht gestattet

Offenes Feuer und Grillen ist verboten.

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