Angeln

Angeln:

Freigegeben ganzjährig und 24 Stunden täglich.

Erlaubte Rutenanzahl:

2 Ruten

Spinnfischen:

Das Spinnfischen ist an allen vom Verein bewirtschafteten und freigegebenen Gewässern

vom 01.05 – 31.01. an 24 Stunden jeden Tages erlaubt. Während des Spinnfischens ist außer der Spinnrute kein weiteres Fanggerät erlaubt!

Senken:

Tagesfangmengenbeschränkung auf

20 Köderfische begrenzt. Senkverbot vom 01.01. –14.04. eines jeden Jahres.

Anfüttern:

Das Anfüttern ist nur vom Ufer aus mit Futterschleuder oder Wurfrohr während oder

unmittelbar vor dem Angeln erlaubt. Anfütterverbote, besonders in der heißen

Sommermonaten, werden gesondert mitgeteilt. Anfüttern mit Futterboot oder Drohne ist untersagt.

Schonzeiten:

Hecht und Zander vom 01.02. – 30.04. eines jeden Jahres